Erklärung zur Barrierefreiheit
Kontakt zur Ansprechperson
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
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Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen vollständig und exakt an (mit allen Vornamen). Bitte beachten Sie das Mindestalter von 21 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.
Bitte geben Sie uns nachfolgend einen Hinweis zu einem Migrationshintergrund Ihrer Person. Mit dem Hinweis willigen Sie in die Datenerhebung zum Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Migrationshintergrundes ein.
Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Art. 116 GG oder eine andere Staatsangehörigkeit i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG besitzen. Ein ggf. geforderter Nachweis über das Vorliegen einer dieser Staatsangehörigkeiten hat spätestens bis zum 30. November 2024 (24:00 Uhr) zu erfolgen. Beachten Sie hierzu auch die Angaben unter dem Punkt "Anlagen".
Bitte tragen Sie für Ihre evtl. Teilnahme am Sporttest in das Feld "Verschiedenes 1" Ihre Personalausnummer oder Reisepassnummer nebst ausstellender Behörde ein.
Sofern Sie einen Anspruch nach § 10 SVG geltend machen können, haben Sie den Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Registrierungsbestätigung innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu führen oder innerhalb dieser Frist zu erklären, dass von § 10 SVG kein Gebrauch gemacht werden soll.
Sie müssen mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals Hauptschulabschluss) bzw. einen gleichwertigen Schulabschluss erreicht haben.
Bitte geben Sie hier an, ob Sie eine Tätowierung, Körperschmuck und/oder Körpermodifikationen (z.B. Implantate) besitzen. Wenn ja, geben Sie bitte die Art, Größe, den Ort und das Motiv (Tätowierung) an. Das Tragen von Tätowierungen, Körperschmuck oder Körpermodifikationen mit rechts- oder linksradikalen bzw. extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder frauenfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder menschenverachtenden Darstellungen sowie bei Tragen von Dienstkleidung sichtbare Tätowierungen, Körperschmuck oder Körpermodifikationen, die dem Ansehen der Justiz schaden könnten, stehen einer Einstellung entgegen. Über den Einzelfall wird im Einstellungsverfahren entschieden. Gleiches gilt für Körpermodifikationen (Piercings, Implantate) die geeignet wären, eine Eigen- oder Fremdgefährdung hervorzurufen (z.B. Ohrringe, Piercings, Implantate).
Sie dürfen über keine erhebliche Sehschwäche und/oder vollständigen Farbblindheit verfügen. Bitte tragen Sie hier Ihre Dioptrien-Werte ein (die Sehgläser dürfen nicht mehr als sphärisch + 2,0 Dioptrien oder – 3,0 Dioptrien zylindrisch +/- 3,0 Dioptrien betragen. Der Rohvisus (Sehschärfe ohne Korrektur) darf auf einem Auge den Wert 0,3 nicht unterschreiten (0,3 entspricht einer Sehschärfe von 0,7) und muss auf dem anderen Auge deutlich besser sein). Farbsinnstörungen in Form einer Farbschwäche und/oder Rot-Grün-Blindheit dürfen nicht zu einer erheblichen Einschränkung führen. Ein augenärztlicher Befundbericht wird zum Sporttest erfordert, gegebenenfalls ist vorab bereits ein Termin bei einer Augenärztin bzw. einem Augenarzt zu vereinbaren.
Haben Sie sich in der vergangenen Zeit bei der Berliner Justiz beworben?
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Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweils ausschreibende Stelle.
Ein (Pass-)Foto ist nicht erforderlich und kann freiwillig beigefügt werden. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei. Beizufügen ist der Nachweis einer der geforderten Staatsbürgerschaften (Personalausweis, Reisepass oder Einbürgerungsurkunde). Bitte laden Sie den Nachweis zusammen mit Ihrem Anschreiben im Feld "Anschreiben / Komplette Unterlagen" hoch. Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst: Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine formlose, von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung bei, in welcher Sie die Einsichtnahme in Ihre Personalakte gestatten (inklusive Personalnummer sowie Angaben zu der Stelle, die Ihre Personalakte führt). Bitte laden Sie die Erklärung in dem Feld "unterschriebene Einverständniserklärung" hoch. Zum Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung laden Sie bitte das Abschlusszeugnis der Berufsschule, das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle (z.B. IHK, VAK) sowie das Zeugnis des Ausbildungsbetriebs in dem Feld "Abschlusszeugnis Berufsausbildung" hoch.
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