Grundsatz- und Einzelangelegenheiten des Erwachsenenbildungsgesetzes (EBiG) und der VHS, Staatsaufsicht über die Stiftung Grundbildung (m/w/d)
- 12681 Berlin, Rhinstr. 46
- Unbefristet
- Kennziffer: 50/26
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 136.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,9 Millionen Menschen funktioniert.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet umfassende Bildung in Berlin – von der frühkindlichen Betreuung bis zum Schulabschluss oder Hochschulstudium. Rund 50.000 Beschäftigte arbeiten an den Berliner Schulen, etwa 2.000 in der Verwaltung, die zentrale strategische und operative Aufgaben übernimmt.
unbefristet
Anzahl zu besetzender Stellen: 1
Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe: A 14 / E 14 TV-L als Oberregierungsrat/-rätin bzw. Tarifbeschäftigte/r
Besetzbar ab sofort in Teilzeit, Vollzeit.
Bei Vollbeschäftigung beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden bei Beamtinnen und Beamten bzw. 39 Stunden und 24 Minuten bei Tarifbschäftigten
Es handelt sich um die Ausschreibung einer besetzten Stelle. Die/der derzeitig mit den Aufgaben betraute Beschäftigte wird sich voraussichtlich bewerben.
Ihre Aufgaben
• Grundsatz- und Einzelangelegenheiten des Erwachsenenbildungsgesetzes (EBiG)
• Fachliche Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung des Erwachsenenbildungsgesetzes (EBiG)
• Fachliche Zuständigkeit für die Geschäftsstelle des Erwachsenenbildungsbeirats sowie die Vergabe des Preises des Beirates gemäß EBiG
• Fachstelle Trägeranerkennung nach EBiG
• Fachliche Verantwortung für die Gesamtstädtische Steuerung der Berliner VHS gemäß LOG BE
• Grundsatz- und Einzelangelegenheiten der Berliner Volkshochschulen
• Fachliche Begleitung des Servicezentrums der VHS
• Fachliche Verantwortung für die Entwicklung und den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Bezirken für Mindestgrößen / Grundversorgung der VHS gemäß EBiG
• Fachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten im Bereich Integration, Deutsch als Zweitsprache und Einbürgerung der VHS
• Fachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten der VHS-Produkte in der KLR und der Umsatzsteuerbefreiung der VHS
• Staatsaufsicht über die Stiftung Grundbildung Berlin
• Fachstelle Zuwendungen im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung, Vertretung der Fachstelle im Bereich ESF, Maßnahmen im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung
• Fachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten der Grundbildung für Deutsch-Sprechende auf Ebene der KMK sowie für die Mitgliedschaft des Landes Berlin im Deutschen-Volkshochschul-Verband
Ihr Profil
Für Beamte und Beamtinnen: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw.
Für Tarifbeschäftigte: abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (nachgewiesen als Master, Univ.-Diplom oder Magister) in einer verwaltungs-, geistes- oder erziehungswissen-schaftlichen Fachrichtung.
Zusätzlich erforderlich für beide Berufsgruppen sind mindestens 3-jährige hauptberufliche Erfahrungen in der Umsetzung eines Erwachsenen- bzw. Weiterbildungsgesetzes in einer obersten Landesbehörde.
Die formalen Anforderungen müssen bis zum Bewerbungsfristende erfüllt sein.
Von den Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Hochschulabschlüsse ist der Bewerbung eine Bescheinigung über die Zeugnisbewertung Ihrer Qualifikation (Langfassung) beizufügen. Anfragen hierzu können an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gerichtet werden. www.kmk.org/zab
Weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, welches unter der Schaltfläche/Button "weitere Informationen" (unten am Ende der Ausschreibung) hinterlegt ist.
Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 08.05.2026 über den untenstehenden Button "jetzt bewerben".
Finanzielle Anreize
Flexible Arbeitszeiten
Arbeiten für das Gemeinwohl
Sportangebote
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Karriereförderung
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
- tabellarischen Lebenslauf
- aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstl. Beurteilung
- vollständige Belege für Ausbildungs- und/oder Studienabschluss
- ggf. Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte (nur für Beschäftige des öffentlichen Dienstes)
Eine Übersendung bzw. das Hochladen eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache und unabhängig von der Abforderung einer Personalakte einzureichen.
Ansprechpartner:
bei fachlichen Fragen: II G, Herr Dr. Raiser, Tel.: 004930-90249-5208
bei personalwirtschaftlichen Fragen: ZS E 2.9, Herr Gebauer, Tel.: 004930-90227-5669
bei Fragen zur Eingabe Ihrer Bewerbung: ZS E 2.8, Herr Salewski, Tel.: 004930-90227-5747.
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhalten Sie unter
https://www.berlin.de/sen/bjf/