Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat seinen Sitz im Gebäude des Kammergerichts in der Elßholzstraße 30 – 33, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Der Verfassungsgerichtshof ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Er ist mit neun unabhängigen Richterinnen und Richtern besetzt, die innerhalb bestimmter Zuständigkeiten in gesetzlich geordneten Verfahren nach rechtlichen Maßstäben verbindlich entscheiden. Im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) ist dieser Doppelstatus festgeschrieben. Dort lautet der § 1 Abs. 1 VerfGHG: „Der Verfassungsgerichtshof ist ein den übrigen Verfassungsorganen des Landes Berlin gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof“. Als Verfassungsorgan steht der Verfassungsgerichtshof damit gleichberechtigt neben dem Abgeordnetenhaus von Berlin und dem Senat von Berlin, er ist somit auch keinem Ressort des Senats von Berlin, insbesondere nicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, nachgestellt. Er regelt seine Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung und der Gesetze selbst. Im VerfGHG sind auch die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes geregelt.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
sucht zum 1. November 2025 eine/n
Der Verfassungsgerichtshof ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Er ist mit neun unabhängigen Richterinnen und Richtern besetzt, die innerhalb bestimmter Zuständigkeiten in gesetzlich geordneten Verfahren nach rechtlichen Maßstäben verbindlich entscheiden. Im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) ist dieser Doppelstatus festgeschrieben. Dort lautet der § 1 Abs. 1 VerfGHG: „Der Verfassungsgerichtshof ist ein den übrigen Verfassungsorganen des Landes Berlin gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof“. Als Verfassungsorgan steht der Verfassungsgerichtshof damit gleichberechtigt neben dem Abgeordnetenhaus von Berlin und dem Senat von Berlin, er ist somit auch keinem Ressort des Senats von Berlin, insbesondere nicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, nachgestellt. Er regelt seine Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung und der Gesetze selbst. Im VerfGHG sind auch die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes geregelt.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
sucht zum 1. November 2025 eine/n
Justizoberrätin bzw. Justizoberrat als Leiter/in der Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und Beauftragte/n für den Haushalt (m/w/d)
Kennziffer: VerfGH 2320/1
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe: A14
Vollzeit, unbefristet
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe: A14
Vollzeit, unbefristet
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
a) Leitung, Organisation, Personalverantwortung und Vertretung der Behörde
(insbes. Leitung und Organisation der Geschäftsstelle; Angelegenheiten des Geschäftsgangs und Geschäftsbetriebes sowie allgemeine Dienstaufsicht; Angelegenheiten des Personaleinsatzes; Mitwirkung bei der richterlichen Geschäftsverteilung; Personalangelegenheiten, Personalentwicklung und Erstbeurteilung der Tarifbeschäftigten; Grundsatzangelegenheiten der Referendarinnen und Referendare; Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren; Arbeitgeber-Beisitzer/in bei der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen gem. § 82 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 PersVG Berlin; Fortbildungsbeauftragte/r; Auskünfte gegenüber Medienvertreterinnen und –vertretern; Angelegenheiten der Zusammenarbeit und des Kontakts mit anderen Verfassungsorgangen und obersten Landesbehörden sowie der Öffentlichkeitsarbeit; Vorbereitung der Jahrestagungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder sowie Organisation von Veranstaltungen mit anderen Verfassungsorgangen sowie in- und ausländischen Delegationen)
b) Haushaltswesen, Vergaberecht, Personalwirtschaft und Vertretung der Behörde
(insbes. Beauftragte/r für den Haushalt; Grundsatzangelegenheiten des Haushaltsplans sowie des Vergabe- und Beschaffungswesens; Haushaltsplanaufstellung für den EPl. 02 und Anmeldung des Haushaltsplans bei der Senatsverwaltung für Finanzen; Vertretung des VerfGH bei den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses von Berlin; Stellenwirtschaftsangelegenheiten, Dienstkräfteanmeldung, Personalbedarf; Angelegenheiten der Stellenbewertung)
c) Geschäftsprozessmanagement bei der Digitalisierung
(insbes. Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in Verwaltungs- und Rechtssachen; Angelegenheiten des Internetauftritts des Verfassungsgerichtshofes)
d) Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Verfassungsgerichtshofes
(insbes. Grundsatzfragen in Kostensachen; Grundsatzangelegenheiten der Entschädigung der Verfassungsrichterinnen und –richter; Grundsatzangelegenheiten der Bibliothek; Veröffentlichungen gemäß § 30 Abs. 2 VerfGH und Presseveröffentlichungen; Mitwirkung bei Angelegenheiten des Datenschutzes; Angelegenheiten der Sicherheit und der Hausverwaltung)
Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig des erweiterten Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt), § 20 a, b LVO-Just oder Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder des erweiterten Justizdienstes und Erfüllung der Voraussetzungen im Sinne von § 13 Abs. 4a S. 2 Nr. 2 bis 4 LfbG bzw. Personen dieser Laufbahnzweige, die sich bereits im Verfahren zur Verwendungsbeförderung befinden.
Weitere Anforderungen:
Wir bieten:
a) Leitung, Organisation, Personalverantwortung und Vertretung der Behörde
(insbes. Leitung und Organisation der Geschäftsstelle; Angelegenheiten des Geschäftsgangs und Geschäftsbetriebes sowie allgemeine Dienstaufsicht; Angelegenheiten des Personaleinsatzes; Mitwirkung bei der richterlichen Geschäftsverteilung; Personalangelegenheiten, Personalentwicklung und Erstbeurteilung der Tarifbeschäftigten; Grundsatzangelegenheiten der Referendarinnen und Referendare; Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren; Arbeitgeber-Beisitzer/in bei der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen gem. § 82 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 PersVG Berlin; Fortbildungsbeauftragte/r; Auskünfte gegenüber Medienvertreterinnen und –vertretern; Angelegenheiten der Zusammenarbeit und des Kontakts mit anderen Verfassungsorgangen und obersten Landesbehörden sowie der Öffentlichkeitsarbeit; Vorbereitung der Jahrestagungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder sowie Organisation von Veranstaltungen mit anderen Verfassungsorgangen sowie in- und ausländischen Delegationen)
b) Haushaltswesen, Vergaberecht, Personalwirtschaft und Vertretung der Behörde
(insbes. Beauftragte/r für den Haushalt; Grundsatzangelegenheiten des Haushaltsplans sowie des Vergabe- und Beschaffungswesens; Haushaltsplanaufstellung für den EPl. 02 und Anmeldung des Haushaltsplans bei der Senatsverwaltung für Finanzen; Vertretung des VerfGH bei den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses von Berlin; Stellenwirtschaftsangelegenheiten, Dienstkräfteanmeldung, Personalbedarf; Angelegenheiten der Stellenbewertung)
c) Geschäftsprozessmanagement bei der Digitalisierung
(insbes. Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in Verwaltungs- und Rechtssachen; Angelegenheiten des Internetauftritts des Verfassungsgerichtshofes)
d) Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Verfassungsgerichtshofes
(insbes. Grundsatzfragen in Kostensachen; Grundsatzangelegenheiten der Entschädigung der Verfassungsrichterinnen und –richter; Grundsatzangelegenheiten der Bibliothek; Veröffentlichungen gemäß § 30 Abs. 2 VerfGH und Presseveröffentlichungen; Mitwirkung bei Angelegenheiten des Datenschutzes; Angelegenheiten der Sicherheit und der Hausverwaltung)
Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig des erweiterten Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt), § 20 a, b LVO-Just oder Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder des erweiterten Justizdienstes und Erfüllung der Voraussetzungen im Sinne von § 13 Abs. 4a S. 2 Nr. 2 bis 4 LfbG bzw. Personen dieser Laufbahnzweige, die sich bereits im Verfahren zur Verwendungsbeförderung befinden.
Weitere Anforderungen:
- Langjährige Verwaltungserfahrung mit Führungsverantwortung, vorzugsweise durch die Ausübung der Geschäftsleitung oder stellvertretenden Geschäftsleitung eines (kleineren) Gerichts – diese kann auch in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt gesammelt worden sein – sowie langjährige Berufserfahrung auf verschiedenen Dienstposten.
- Unerlässlich sind außerdem umfassende Kenntnisse des Geschäftsbetriebs und der Struktur eines Gerichts, insbesondere auch der Verwaltungsabläufe sowie umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Haushaltsrecht und im Vergaberecht.
- Fachkompetenzen: Unabdingbar sind die für die Aufgaben erforderlichen Fach- und Rechtskenntnisse; IT-Kompetenz sind sehr wichtig.
- Persönliche Kompetenzen: Unabdingbar sind hier Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit; Organisationsfähigkeit sowie Ziel- und Ergebnisorientierung sind sehr wichtig.
- Sozialkompetenzen: Unabdingbar ist eine gute Kommunikationsfähigkeit; Kooperationsfähigkeit ist sehr wichtig. Wichtige Anforderungen sind Dienstleistungsorientierung, Diversity-Kompetenz und migrationsgesellschaftliche Kompetenz, des Weiteren ist eine Ausbildungs- und Anleitungskompetenz erforderlich.
- Führungskompetenzen: Für das Erfüllen der Aufgaben unabdingbar ist eine strategische Kompetenz; Personalentwicklungskompetenz, Innovationskompetenz, Repräsentations- und Netzwerkkompetenz sind sehr wichtig, das Vorhandensein von Selbstentwicklungskompetenz ist wichtig.
Wir bieten:
- eine interessante, abwechslungsreiche, anspruchsvolle und breit gefächerte Tätigkeit in einem Verfassungsorgan des Landes Berlin
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung
- kollegiales Klima in einem kleinen Team.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Ihre Bewerbung übersenden Sie bitte unter Beifügung einer tabellarischen Tätigkeitsübersicht, eines Lebenslaufs und der Ablichtung einer hinreichend aktuellen dienstlichen Beurteilung innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung auf dem Dienstweg und zu dem Geschäftszeichen VerfGH 2320/1 an die Bewerbungsanschrift: Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin. Die Übersendung eines Passfotos ist nicht erforderlich ist. Es wird um eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht gebeten - unter Nennung von Anschrift und Telefonnummer der Personalakten führenden Stelle. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 BlnDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Hinweise:
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte (§ 10 PartMigG), die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber dazu bereit ist, an einer Qualifizierung gem. § 20a Abs. 3 LVO-Just teilzunehmen.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Frau Simone Köhler, Geschäftsleiterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin Tel.: +40 30 9015 2652
Das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle kann hier sowie über die genannte Bewerbungsanschrift ebenfalls angefordert werden.
Das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle kann hier sowie über die genannte Bewerbungsanschrift ebenfalls angefordert werden.