Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt
die Stelle
der Leiterin/ des Leiters der Amtsanwaltschaft Berlin (m/w/d)
- besetzbar ab dem 1. September 2025, nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R3
aus.
Arbeitsgebiet:
Die Aufgabe besteht in der Leitung der Amtsanwaltschaft Berlin.
Anforderungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber
- über Verwaltungserfahrung insbesondere in den Bereichen Personalführung und/oder Haushalt und/oder Beamten- und Tarifrecht verfügen;
- fähig sein, Dienstaufsicht über Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu führen;
- über Aufsichtserfahrung insbesondere in der Justizverwaltung verfügen;
- in gesteigertem Maß fähig sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten aller Laufbahngruppen zu motivieren und zu fördern;
- fähig sein, Strukturen, Arbeitstechniken und -methoden zu optimieren;
- fähig sein, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren;
- fähig sein, die Behörde aktiv und überzeugend zu vertreten;
- in gesteigertem Maß fähig sein zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und Sachverhalten.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung hinwirken sowie der Diversität der Beschäftigten wertschätzend begegnen.
Ansprechperson:
Frau Tober
Tel.: 9013-3231
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 13 – 2012/9/1 (26) über die Generalstaatsanwältin in Berlin an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
24. Februar 2025
Hinweise:
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
die Stelle
der Leiterin/ des Leiters der Amtsanwaltschaft Berlin (m/w/d)
- besetzbar ab dem 1. September 2025, nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R3
aus.
Arbeitsgebiet:
Die Aufgabe besteht in der Leitung der Amtsanwaltschaft Berlin.
Anforderungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber
- über Verwaltungserfahrung insbesondere in den Bereichen Personalführung und/oder Haushalt und/oder Beamten- und Tarifrecht verfügen;
- fähig sein, Dienstaufsicht über Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu führen;
- über Aufsichtserfahrung insbesondere in der Justizverwaltung verfügen;
- in gesteigertem Maß fähig sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten aller Laufbahngruppen zu motivieren und zu fördern;
- fähig sein, Strukturen, Arbeitstechniken und -methoden zu optimieren;
- fähig sein, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren;
- fähig sein, die Behörde aktiv und überzeugend zu vertreten;
- in gesteigertem Maß fähig sein zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und Sachverhalten.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung hinwirken sowie der Diversität der Beschäftigten wertschätzend begegnen.
Ansprechperson:
Frau Tober
Tel.: 9013-3231
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 13 – 2012/9/1 (26) über die Generalstaatsanwältin in Berlin an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
24. Februar 2025
Hinweise:
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.