Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
schreibt eine Stelle als
Präsidentin / Präsident des Landgerichts Berlin II (m/w/d)
- besetzbar ab sofort nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R6 aus.
Arbeitsgebiet:
Leitung des Landgerichts Berlin II.
Das Landgericht Berlin II ist zuständig:
- für alle nach dem Gerichtsverfassungsgesetz einer Zivilkammer zugewiesenen Verfahren sowie
- für alle weiteren einem Landgericht durch Rechtsvorschrift zugewiesenen gerichtlichen Verfahren, soweit sie nicht dem Landgericht Berlin I zugewiesen sind.
Der Präsidentin/Dem Präsidenten obliegt die Leitung des Landgerichts Berlin II an den beiden derzeitigen Standorten in den Dienstgebäuden Tegeler Weg und Littenstraße. Aktuell gehören beiden Standorten circa 240 Richterinnen und Richter sowie circa 250 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. In beiden Standorten zusammen sind derzeit 84 Zivilkammern, 15 Kammern für Handelssachen sowie drei besondere Spruchkörper (Baulandsachen sowie zwei Berufsgerichte) eingerichtet.
Aufgabe der Präsidentin/des Präsidenten wird es sein, im Zusammenwirken mit den beiden Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten eine effektive, ressourcenschonende, bürger- und mitarbeiternahe Gerichtsverwaltung zu verwirklichen. Ihr/Sein Wirken soll der herausgehobenen Bedeutung des Landgerichts Berlin II für die Zivilrechtspflege in Berlin Rechnung tragen und Impulse für die Entwicklung des Zivilrechts geben.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit). Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein und über Erfahrung in der Leitung eines Gerichts verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber:
- über Verwaltungserfahrung insbesondere in den Bereichen Personalführung und/oder Haushalt und/oder Beamten- und Tarifrecht verfügen;
- fähig sein, Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter zu führen;
- in der Lage sein, für das Landgericht Berlin II strategische Ziele zu setzen, die sich in den Gesamtzusammenhang der Berliner Justiz einfügen,
und ihre Erreichung zu gewährleisten;
- in gesteigertem Maß fähig sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen anzuleiten und zu motivieren;
- fähig sein, Strukturen, Arbeitstechniken und -methoden zu optimieren;
- fähig sein, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren;
- fähig sein, das Gericht aktiv und überzeugend zu vertreten.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423 f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an im Land Berlin beschäftigte Beförderungsbewerberinnen und -bewerber.
Ansprechperson:
Frau Kühn-Kremin
Tel.: 9013-2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 15 - 2012/4/1 (11) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
2. Mai 2025
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Auf § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt:
(5) … Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und dass Frauen bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 4,5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
schreibt eine Stelle als
Präsidentin / Präsident des Landgerichts Berlin II (m/w/d)
- besetzbar ab sofort nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R6 aus.
Arbeitsgebiet:
Leitung des Landgerichts Berlin II.
Das Landgericht Berlin II ist zuständig:
- für alle nach dem Gerichtsverfassungsgesetz einer Zivilkammer zugewiesenen Verfahren sowie
- für alle weiteren einem Landgericht durch Rechtsvorschrift zugewiesenen gerichtlichen Verfahren, soweit sie nicht dem Landgericht Berlin I zugewiesen sind.
Der Präsidentin/Dem Präsidenten obliegt die Leitung des Landgerichts Berlin II an den beiden derzeitigen Standorten in den Dienstgebäuden Tegeler Weg und Littenstraße. Aktuell gehören beiden Standorten circa 240 Richterinnen und Richter sowie circa 250 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. In beiden Standorten zusammen sind derzeit 84 Zivilkammern, 15 Kammern für Handelssachen sowie drei besondere Spruchkörper (Baulandsachen sowie zwei Berufsgerichte) eingerichtet.
Aufgabe der Präsidentin/des Präsidenten wird es sein, im Zusammenwirken mit den beiden Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten eine effektive, ressourcenschonende, bürger- und mitarbeiternahe Gerichtsverwaltung zu verwirklichen. Ihr/Sein Wirken soll der herausgehobenen Bedeutung des Landgerichts Berlin II für die Zivilrechtspflege in Berlin Rechnung tragen und Impulse für die Entwicklung des Zivilrechts geben.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit). Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein und über Erfahrung in der Leitung eines Gerichts verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber:
- über Verwaltungserfahrung insbesondere in den Bereichen Personalführung und/oder Haushalt und/oder Beamten- und Tarifrecht verfügen;
- fähig sein, Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter zu führen;
- in der Lage sein, für das Landgericht Berlin II strategische Ziele zu setzen, die sich in den Gesamtzusammenhang der Berliner Justiz einfügen,
und ihre Erreichung zu gewährleisten;
- in gesteigertem Maß fähig sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen anzuleiten und zu motivieren;
- fähig sein, Strukturen, Arbeitstechniken und -methoden zu optimieren;
- fähig sein, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren;
- fähig sein, das Gericht aktiv und überzeugend zu vertreten.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423 f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an im Land Berlin beschäftigte Beförderungsbewerberinnen und -bewerber.
Ansprechperson:
Frau Kühn-Kremin
Tel.: 9013-2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 15 - 2012/4/1 (11) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
2. Mai 2025
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Auf § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt:
(5) … Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und dass Frauen bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 4,5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.