Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vergibt ab sofort für das Jahr 2025 im Rahmen vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten mehrere
Praktikumsplätze für Studierende (w/m/d)
Kennziffer: Praktikum-Studierende-2025
Sie studieren und müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung!
Sie interessieren sich für die politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Berlin?
Sie sind kommunikativ, teamfähig, arbeiten ergebnisorientiert und haben Spaß sich in Arbeitsgruppen kreativ einzubringen?
Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und modernen Medien?
Dann sind Sie in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport genau richtig.
Bewerben Sie sich bei uns und setzen Sie Ihr erlerntes theoretisches Wissen in die Praxis um!
Formale Anforderungen
Gesucht werden Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport absolvieren möchten.
Das bieten wir Ihnen
- Praktika in verschiedenen Abteilungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Abteilung I (Staats- und Verwaltungsrecht)
- Abteilung III (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Abteilung IV (Sport)
- Abteilung ZS (ressortweite und hausinterne Querschnittsaufgaben, Einstellungs- und Ausbildungsbehörde)
- eine interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit
- qualifizierte und motivierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
- ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen und weltoffenen Verwaltung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Teilnahme an Gesundheitskursen
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zahlt eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 400 Euro für Fachschul-, Berufsfachschul- und Fachhochschulpraktikantinnen und –praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren bzw. für Studierende, die an einer University of applied science oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren und einen Abschluss auf Fachhochschulniveau (Bachelor) anstreben.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren (vgl. Rundschreiben IV Nr. 64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen).
Praktikantinnen und Praktikanten, die ihr Praktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Das benötigen wir von Ihnen
Laden Sie dort mindestens folgende Anlagen hoch:
- Anschreiben mit dem genauen Zeitraum des geplanten Praktikums und ggf. einer Angabe zum gewünschten Einsatzbereich in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Lebenslauf mit tabellarischer Tätigkeitsübersicht
- die Übersendung eines Bewerbungsfotos ist nicht erforderlich und erfolgt freiwillig
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- aktuelle Studiengangs- und Praktikumsordnung
- ggf. Nachweise über Studien- bzw. Berufsabschlüsse
- ggf. dienstliche Beurteilungen, qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Praktikumszeugnisse
Bewerbungsfrist
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens vier Monate vor Praktikumsbeginn.Weitere Hinweise
Soweit die Praktikumszeiten aufgrund von Studienordnungen gebunden sind, sind die Studienzeiten für ein Praxissemester einzuhalten.
Wenn der Universität bzw. Hochschule oder sonstigen Einrichtung ein Praktikums- oder Ausbildungsplan für das Praktikum vorgelegt werden muss, ist dieses im Anschreiben zu vermerken.
Während des Praktikums besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Individuelle Regelungen und Absprachen können getroffen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Ihnen mit der Wahrnehmung von Kennenlerngesprächen verbundene Kosten nicht übernehmen können.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Christopher Reimer
ZS E 1 Rm
Tel: 030 / 90223 - 1143