Die Berliner Justiz: Das sind 11 Amtsgerichte, das Landgericht Berlin, das Kammergericht, 4 Fachgerichte, 3 Strafverfolgungsbehörden, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und viele tausende Beschäftigte, die sich täglich um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in der Hauptstadt Berlin kümmern. Dabei bietet die Berliner Justiz viele Berufs- und Tätigkeitsfelder für Berufseinsteiger:innen und Berufserfahrene. Darum werde auch DU ein Teil des Teams der Gerechten!
Der Präsident des Kammergerichts sucht
motivierte Nachwuchskräfte als Rechtspfleger:innen (m/w/d)
motivierte Nachwuchskräfte als Rechtspfleger:innen (m/w/d)
Kennziffer: 2321 E-A 1/2024
Laufbahn: Laufbahngruppe 2; 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Justizdienst) als Justizinspektor:in
Wochenstunden: 40 Wochenstunden
Einstellungstermin: voraussichtlich zum 01.10.2024
Bezüge:
Während der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von mind. 1.343,45 € netto (unverheiratet und ohne Kinder). Nach der Ausbildung erhältst du eine Besoldung der Besoldungsgruppe A 9 in Höhe von mind. 2.442,08 € netto (unverheiratet und ohne Kinder).
Daneben werden eine Hauptstadtzulage, eine jährliche Sonderzahlung, ggf. Familienzuschläge und eine Stellenzulage
gewährt.
Arbeitsgebiet:
Rechtspfleger:innen nehmen neben Richter:innen Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. Sie führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. Sie entscheiden über Räumungsschutzanträge von Mieter:innen, die ihre Wohnung räumen müssen, aber wegen unzumutbarer Härte einen Aufschub erbeten haben. Sie überwachen Insolvenzverfahren, werten Gutachten aus, setzen Termine an, berechnen Kosten, laden Beteiligte, betreuen Nachlassverfahren, überwachen Vormundschaften und Betreuungen.
In ihren Entscheidungen sind Rechtspfleger:innen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie können als befangen abgelehnt werden und ihre Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden. Ihre Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.
Neben Staatsanwält:innen nehmen Rechtspfleger:innen auch Aufgaben im Bereich der Strafvollstreckung wahr und sorgen für die Umsetzung von Strafurteilen oder sie übernehmen wichtige Verwaltungsaufgaben.
Ausbildung:
Zu Beginn deines dualen Studiums (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) erfolgt die Ernennung als Rechtspflegeranwärter:in unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das duale Studium dauert drei Jahre. Die theoretischen Grundlagen erlernst du im Rahmen eines Fachstudiums am Campus Lichtenberg der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Die praktische Unterweisung übernehmen die verschiedenen Amtsgerichte, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft.
Ziel des Studiums ist es, dir in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug einen Wissensstand zu vermitteln, der es dir ermöglicht, Rechtsfragen zu klären und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Rechtspflegerprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die HWR Berlin verleiht dir zusätzlich nach Bestehen der Prüfung sowie Vorlage einer (freiwilligen) Diplomarbeit den akademischen Grad Diplom Rechtspfleger:in (FH). Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.
Formalen Anforderungen:
Du benötigst:
- die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG), bzw.
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) bzw.
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG)
Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!
Du brauchst mindestens einen der folgenden Schulabschlüsse:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR)
Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:
- der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
- fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
- des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).
Wenn du den Abschluss demnächst - vor Ausbildungsbeginn - erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil für Rechtspflegeranwärter:innen.
Wir bieten dir:
- Sicherheit
- eine ausgezeichnete Ausbildung
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Bewerbung:
Bewerbungen sind innerhalb des Bewerbungszeitraums ausschließlich in elektronischer Form hier über das Karriereportal einzureichen. Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail bzw. per Post.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2023.
Bitte füge deiner Bewerbung unbedingt folgende Unterlagen im PDF-Format bei, damit wir deine Bewerbung umgehend prüfen können:
- Aussagekräftiges Anschreiben (Motivationsschreiben)
- tabellarischer Lebenslauf
- Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass oder Einbürgerungsurkunde
- Schulabschlusszeugnis (über den höchsten erreichten Schulabschluss)
- ggf. Nachweis des Berufsabschlusses (Abschlusszeugnis der Berufsschule, Zeugnis des Ausbildungsbetriebs sowie Prüfungszeugnis)
- Bei Bewerber:innen aus dem öffentlichen Dienst: unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte (inkl. Personalnummer und personalaktenführender Stelle)
Nach Eingang deiner Bewerbung erhälst du umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Solltest du keine E-Mail erhalten, prüfe bitte zunächst die korrekte Angabe deiner E-Mail-Adresse und deinen Spam-Ordner. Anderenfalls melde dich bitte telefonisch unter 030 – 9023 2851 bei uns.
Hinweise:
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine gegebenenfalls vorhandene Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung bereits in der Bewerbung hin.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Der Präsident des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerber:innen nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Kontakt:
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:
Frau Lohey
Tel.: 030 - 9023 2851
E-Mail: RefAF_Bewerbungen@kg.berlin.de
Weiterhin findest Du uns unter:
Internetseite: www.teamdergerechten.de
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