Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt die Stelle als
Vizepräsidentin/Vizepräsident des Amtsgerichts Charlottenburg (m/w/d)
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzbar nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R2 nebst einer Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes
aus.
Aufgabengebiet:
Dem Amtsgericht Charlottenburg gehören derzeit 55 Richterinnen und Richter sowie circa 340 weitere Mitarbeitende an. Dem Amtsgericht Charlottenburg sind die im örtlichen Zuständigkeitsbereich anfallenden allgemeinen Zivilsachen (ohne Mahn-, Verkehrs- und Familiensachen) und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Ortsteile Charlottenburg, Charlottenburg Nord, Westend, Grunewald, Halensee, Wilmersdorf und Schmargendorf.
Die Aufgaben des Berliner Registergerichts, bestehend aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts-und Vereinsregister, sind bei dem Amtsgericht Charlottenburg konzentriert.
Darüber hinaus besteht eine zentrale ausschließlich amtsgerichtliche Zuständigkeit für Insolvenzverfahren, mit Ausnahme von Verbraucherinsolvenzverfahren, für die jeweils das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig ist, und zivilrechtliche Binnenschifffahrtssachen sowie Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Namensrechts, des Verlagsrechts und des Urheberrechts.
Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsident des Amtsgerichts Charlottenburg vertritt den Präsidenten in allen gerichtsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten sowie allen sonstigen Gerichts- und Verwaltungsaufgaben als Gerichtsvorstand und nimmt nach Maßgabe der internen Geschäftsverteilung auch eigenverantwortlich Aufgaben in der Verwaltung des Gerichts wahr. Die Aufgabe der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten ist es, im Zusammenwirken mit dem Präsidenten eine effektive, ressourcenschonende, bürger- und mitarbeitendennahe Gerichtsverwaltung zu verwirklichen. Dabei sind die Grundsätze eines modernen Führungsmanagements zu beachten und Haushaltsverantwortung zu übernehmen. Erforderlich ist auch die ständige Überprüfung der vorhandenen Verwaltungsstrukturen und Organisationsabläufe mit dem Ziel, diese – unter anderem unter Einbeziehung moderner Informationstechnik – zu verbessern.
Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsident soll auch rechtsprechende Aufgaben wahrnehmen.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Bewerberinnen und Bewerber müssen insbesondere:
• über Verwaltungserfahrung, insbesondere in den Bereichen Personalführung und/oder Haushalt und/oder Beamten- und Tarifrecht, verfügen;
• fähig sein, Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter zu führen;
• in gesteigertem Maß fähig sein, Mitarbeitende aller Laufbahngruppen anzuleiten und zu motivieren;
• fähig sein, Strukturen, Arbeitstechniken und -methoden zu optimieren;
• fähig sein, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren;
• fähig sein, das Gericht aktiv und überzeugend zu vertreten.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423 f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und -bewerber.
Ansprechperson:
Frau Kühn-Kremin
Tel.: 9013-2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer:
ZS A 15 - 2012/26/1 (3) über den Präsidenten des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
10. Januar 2025
Hinweise:
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.