Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt
mehrere Stellen als
Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter am Kammergericht (m/w/d/-)
- besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R3
aus.
Dies stellt eine Erweiterung der unter der Kennziffer ZS A 14 - 2012/2/4 (20) am 13. Juni 2024 veröffentlichten Ausschreibung dar, die sich zunächst nur auf eine Stelle bezog. Wer sich darauf bereits beworben hat, braucht sich für hiesige Erweiterung nicht erneut zu bewerben.
Arbeitsgebiet:
Leitung eines Senats des Kammergerichts
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen
Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft,
schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit).
Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber
- in gesteigertem Maß fähig sein:
- zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und Sachverhalten,
- im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung den Informationsfluss und den Austausch über die Rechtsprechung in
einem Spruchkörper zu gewährleisten,
- richterliche und nichtrichterliche Kolleg*innen zu motivieren, deren Stärken und Schwächen zu erkennen sowie
Nachwuchskräfte anzuleiten,
- die Arbeit eines Spruchkörpers zu organisieren und die Sitzungen eines Spruchkörpers zu leiten;
- im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung den Informationsfluss und den Austausch über die Rechtsprechung in
einem Spruchkörper zu gewährleisten,
- richterliche und nichtrichterliche Kolleg*innen zu motivieren, deren Stärken und Schwächen zu erkennen sowie
Nachwuchskräfte anzuleiten,
- die Arbeit eines Spruchkörpers zu organisieren und die Sitzungen eines Spruchkörpers zu leiten;
- in besonderem Maß bereit und fähig sein:
- sich über die Rechtsprechung der verschiedenen Senate des Kammergerichts zu
informieren und an der rechtlichen Diskussion innerhalb des Gerichts teilzunehmen,
- sich über die Tätigkeit in ihrem Spruchkörper hinaus für die Belange des Gerichts als Ganzes einzusetzen.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame
Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und
staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom
14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson:
Frau Schubert
Tel.: 9013-3141
informieren und an der rechtlichen Diskussion innerhalb des Gerichts teilzunehmen,
- sich über die Tätigkeit in ihrem Spruchkörper hinaus für die Belange des Gerichts als Ganzes einzusetzen.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame
Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und
staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom
14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson:
Frau Schubert
Tel.: 9013-3141
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 14 - 2012/2/4 (20) über den Präsidenten des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten.
Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
31. Januar 2025
Hinweise:
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebenen Stellen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
31. Januar 2025
Hinweise:
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebenen Stellen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.