Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt mehrere Stellen als
Vorsitzende Richterin / Vorsitzender Richter am Landgericht (m/w/d) bei dem Landgericht Berlin I
- besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R 2
aus.
Arbeitsgebiet:
Die Aufgabe besteht in der Leitung einer Kammer des Landgerichts Berlin I.
Das Landgericht Berlin I ist zuständig:
- für alle durch Rechtsvorschrift einer Strafkammer, einer Strafvollstreckungskammer oder einer Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts oder dem Landgericht als Strafverfahren oder Bußgeldverfahren zugewiesenen Verfahren;
- für die einem Landgericht nach Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1, 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugewiesenen Verfahren;
- für Angelegenheiten nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Anforderungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ferner müssen sie die Anforderungen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, fachübergreifende Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisations-, Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit) in erhöhtem Maße erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423 f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Bewerber.
Ansprechperson:
Frau Weickert
Tel.: 9013-3368
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 16 - 2012/5/1 (21) über den Präsidenten des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
7. Februar 2025
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Auf § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt:
(5) … Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und dass Frauen bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 4,5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Vorsitzende Richterin / Vorsitzender Richter am Landgericht (m/w/d) bei dem Landgericht Berlin I
- besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R 2
aus.
Arbeitsgebiet:
Die Aufgabe besteht in der Leitung einer Kammer des Landgerichts Berlin I.
Das Landgericht Berlin I ist zuständig:
- für alle durch Rechtsvorschrift einer Strafkammer, einer Strafvollstreckungskammer oder einer Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts oder dem Landgericht als Strafverfahren oder Bußgeldverfahren zugewiesenen Verfahren;
- für die einem Landgericht nach Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1, 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugewiesenen Verfahren;
- für Angelegenheiten nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Anforderungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ferner müssen sie die Anforderungen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, fachübergreifende Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisations-, Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit) in erhöhtem Maße erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber
- fähig sein, zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und Sachverhalten;
- fähig sein, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung den Informationsfluss und den Austausch über die Rechtsprechung in einem Spruchkörper zu gewährleisten;
- in besonderem Maße bereit und fähig sein, sich über die Tätigkeit in ihrem / seinem Spruchkörper hinaus für die Belange des Gerichts als Ganzes einzusetzen;
- in gesteigertem Maße fähig sein, richterliche und nichtrichterliche Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, deren Stärken und Schwächen zu erkennen sowie Nachwuchskräfte anzuleiten;
- in gesteigertem Maße fähig sein, die Arbeit eines Spruchkörpers zu organisieren;
- in gesteigertem Maße fähig sein, Sitzungen eines Spruchkörpers zu leiten.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Maßgabe der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423 f., erprobt sein. Sie sollen darüber hinaus in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Bewerber.
Ansprechperson:
Frau Weickert
Tel.: 9013-3368
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 16 - 2012/5/1 (21) über den Präsidenten des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
7. Februar 2025
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Auf § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt:
(5) … Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und dass Frauen bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 4,5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.