Hygienekontrolleur/in in der Hygiene und Umweltmedizin (m/w/d)
Vollzeit mit 40 bzw. 39,4 Wochenstunden
Die Beschäftigung von Teilzeitkräften ist möglich, sofern der Arbeitsplatz ganztägig besetzt ist.
Ihr Arbeitsgebiet umfasst vielfältige Aufgaben, unter anderem...
- Aufgaben eines/r Gesundheitsaufsehers/in nach den Vorschriften des GDG, IFSG, Schädlingsverordnung, Trinkwasserverordnung und den jeweils ergangenen Verwaltungsvorschriften Durchführung und Sicherstellung seuchenhygienischer Maßnahmen, Ermittlung und Veranlassung von Maßnahmen bei meldepflichtigen Erkrankungen
- Außendiensttätigkeit: Infektionshygienische Überwachung und Aufsicht über Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Labore), Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Asylbewerberunterkünfte), und öffentlichen Einrichtungen, gewerbliche Einrichtungen der Schönheitspflege
- Stellungnahmen und Veranlassung von Maßnahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (z.B. bei Auftreten von Schimmelpilzbefall)
- Schädlingsberatung und Veranlassung von Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung; Trinkwasser und Abwasserüberwachung (Ermittlung, Beratung und ggfs. Auflagenerteilung, Einleitung von Sofortmaßnahmen)
- Datenerfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Daten in verschiedenen Dienstprogrammen, z.B. Survnet, Octoware, Sormas
Weitere Aufgaben können dem beigefügten Anforderungsprofil über den Button „weitere Informationen“ entnommen werden.
Ihr Profil:
Beamtinnen / Beamte:
Beamte/Beamtinnen: Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Gesundheit
Tarifbeschäftigte:
• abgeschlossene Ausbildung zur/zum Gesundheitsaufseher/in / bzw. Hygienekontrolleur/in oder Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention
oder
• abgeschlossene Ausbildung zur/zum Krankenpfleger mit Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Hygiene
oder
• Bachelor of Scienes in den Studiengängen:
- Krankenhaushygiene
- Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene
- angewandte Gesundheitswissenschaften
Hinweis: Bei den aufgeführten Abschlüssen mit Ausnahme der Gesundheitsaufseher/in/ und Hygienekontrolleur/in ist die Vorlage bei der Senatsfachverwaltung zwecks Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen erforderlich. Solange dies nicht bestätigt wird, erfolgt die Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe.
Für alle gilt:
- Bei Einstellung ist ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung erforderlich.
Fachliche Kompetenzen:
- Kenntnisse des GDG, IFSG, der SchädlingsbekämpfungsVO, TrinkwasserVO und angrenzender Verwaltungsvorschriften
- Anwenderkenntnisse von in der Dienststelle verwendeten Fachverfahren: Octoware, Sormas, Survnet
Außerfachliche Kompetenzen:
- Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Entscheidungsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeitmodelle (u.a. Gleitzeit, Arbeiten in Teilzeit)
- Möglichkeit zur Mobilen Arbeit
- eine gute Einarbeitung durch ein dynamisches Team
- eine individuelle Personalentwicklung mit vielfältigen Angeboten der Fort- und Weiterbildung (Wissensmanagement)
- ein großes Angebot des Gesundheitsmanagements
- ein kollegiales Arbeitsumfeld und ein gutes Betriebsklima
- einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- 30 Tage Urlaubsanspruch, grundsätzlich am 24. und 31. Dezember frei
- ein vergünstigtes Jobticket
- die Möglichkeit von Auslandspraktika - "LoGo! Europe"
- Bildungsurlaub
- eine gute Verkehrsanbindung an die verschiedenen Standorte
- eine pünktliche Bezahlung und eine Jahressonderzahlung
- Vermögenswirksame Leistungen u.v.a.m.
Über den Button „weitere Informationen“ finden Sie das detaillierte Anforderungsprofil mit allen Informationen zu dieser Stellenausschreibung.
Das Anforderungsprofil stellt die verbindliche Grundlage für die Auswahlentscheidung dar.
Bitte speichern Sie sich das Anforderungsprofil, da es nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr abrufbar ist.
Ansprechperson für Ihre Fragen zu dem Arbeitsgebiet: Herr Dobbertin, Stellenzeichen: Ges 3300, Tel.: 030/90299-3634
Interesse? Bewerben Sie sich jetzt! Oder spätestens bis zum 16.10.2023 ausschließlich über das Karriereportal der Berliner Verwaltung.
Bitte reichen Sie unbedingt eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ein. Sofern Ihnen ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine dienstliche Beurteilung nicht vorliegt, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbung darauf hin.
Für aktuell bzw. ehemalig im öffentlichen Dienst Beschäftigte: Bitte füllen Sie die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht aus und fügen Sie diese Ihrer Bewerbung bei.
Hinweise:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht, da in den Aufgabengebieten dieser Wertigkeit eine Unterrepräsentanz besteht.
Bei der Besetzung werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Wir erwarten mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
(The minimum we expect is competent use of the German language at a level corresponding to C1 of the Common European Framework for languages.)
Bei Qualifizierungen und Bildungsabschlüssen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen über die "Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)" sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html.
Vorhandene Unterlagen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland sind mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die o.a. Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung gegebenenfalls bereits in der Bewerbung hin.
Etwaige anlässlich einer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten, können nicht erstattet werden.